Sexistische Werbung stellt Wirksamkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen des Werbesektors in Frage
Das Fraueninformationszentrum Cid-femmes hat diese Woche bei der “Commission luxembourgeoise pour l’éthique en publicité (CLEP)” Beschwerde gegen die sexistische Werbung der Firma Decorzenter Geimer SA eingelegt.
Die CLEP wird aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Kontroll- und Aufsichtsverpflichtung dafür einzusetzen, dass diese diskriminierende Werbung umgehend abgesetzt wird. Gleichzeitig verlangt das Cid-femmes von der CLEP bei der Auftrag gebenden Firma sowie beim Point 24 auf die Einhaltung deontologischer Kriterien zu drängen. Eine Beschwerde, die das Cid-femmes direkt an die Firma richtete, blieb bislang ohne Reaktion.
Der Fall stellt erneut die Wirksamkeit freiwilliger Selbstverpflichtungen des Werbe- und Mediensektors in Frage.
