Nach heftiger Kritik über den Wegfall des Kindergeldes, antwortet der Minister für Hochschulbildung und Forschung, Biltgen. Der neue Vorschlag sieht vor ein Unterstützungssystem aus 6000€ Darlehen und 6000€ Stipendium einzuführen. Grundsätzlich begrüßt die UNEL dieses neue Modell, doch bleiben noch Fragen zur Umsetzung und zur sozialen Gerechtigkeit offen.
Der Minister Biltgen scheint nun endlich auch Einsicht erlangt zu haben, dass ein universelles Stipendium die Unabhängigkeit der Studierenden und die Aufnahme eines Studiums fördert. Die UNEL fordert schon seit mehreren Jahren eine solche Unterstützung für alle Studierenden, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Es stellen sich jedoch beim aktuellen Vorschlag noch mehrere Fragen:
* Ist das Darlehen komplementär zum Stipendium? Kann man also auch nur ein Stipendium beziehen um sich nicht zu weit zu verschulden?
* Werden Studierende noch über ihre Eltern sozialversichert sein, nachdem die Familienbeihilfen wegfallen?
Für die sozial Schwächsten unter den Studierenden, würde die Umstellung auf den aktuellen Vorschlag jedoch nicht den Wegfall des Kindergeldes kompensieren. Denn auch wenn die Summe der neuen Unterstützung (12000€) die des alten Systems (7800€ Darlehen/Stipendium + ca. 2400€ Kindergeld) übertrift, so würde doch die Summe der nicht rückzahlungspflichtigen Beiträge (zb. 6160€, davon 2400€ Kindergeld und 3760€ Stipendium[1]) auf 6000€ abgesenkt werden.
Um sowohl die Unabhängigkeit der Studierende zu fördern, aber auch der sozialen Gerechtigkeit Rechnung zu tragen fordert die UNEL zusätzlich zum Grundstipendium ein variables Stipendium. Unter Einbeziehung des Studienortes, der sozialen und familiären Situation des Studierenden sollte ein Teil des 6000€-Darlehens auch als Stipendium vergeben werden können. Damit dieses Unterstützungssystem auch nachhaltig funktioniert, müssen die Auszahlungen regelmäßig an die Preissteigerung angepasst werden.
Zum Schluss muss jedoch auch noch darauf hingewiesen werden, dass bei weitem nicht alle Jugendliche zwischen 21 und 27 Jahren studieren oder schon ein Einkommen beziehen. Die UNEL fordert, dass diese Jugendlichen auch weiterhin das Kindergeld beziehen dürfen oder von einer neuen Maßnahme der gleichen Größenordnung profitieren können. Die Reform der Studiumsfinanzierung darf also nicht auf dem Rücken der Nicht-Studierenden durchgeführt werden.
Für weitere Informationen : www.unel.lu oder info@unel.lu
[1] Zahlen basieren auf realen Fall des aktuellen Systems.
