Dies ist ein Bericht über die zur Zeit in Untersuchungshaft sitzenden Tierrechts/- TierschutzaktivistInnen aus Österreich.
Über die Repression der Staatsmacht :
Auflistung der Gefangenen:
Christian Justizanstalt Wiener Neustadt Christoph Justizanstalt Wiener Neustadt Elmar Justizanstalt Eisenstadt Felix Justizanstalt Eisenstadt Jan Justizanstalt Josefstadt Jürgen Justizanstalt Wiener Neustadt Kevin Justizanstalt Wiener Neustadt Leo Justizanstalt Josefstadt Martin Justizanstalt Josefstadt Sabine Justizanstalt Josefstadt
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt veranlasste am 21.Mai 2008 mehrere Haus – sowie Bürodurchsuchungen in Österreich. Als Vorwand für das Eindringen in die Privatsphäre sowie das Legitimieren des Wegsperrens von 10 GenossInnen wird der Anti-Terror Gesetzesparagraph 278a genannt.
Der Paragraph 278a ist gleich zu setzen mit den § 129a & 129b in Deutschland. Diese Paragraphen beinhalten die Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung. Diese Paragraphen werden gezielt dazu genutzt politisch aktive Menschen zu kriminalisieren, auf breiter Ebene gegen sie zu ermitteln, zu bespitzeln und sie einzuschüchtern. Am 21. Mai wurden in der Früh die Privatwohnungen der derzeitig inhaftierten 10 Personen durchsucht durch die Spezialeinheiten „Cobra“ und „WEGA“. Diese Spezialeinsatzkommandos treten meist schwarz vermummt und bewaffnet auf. Die Beschuldigten wurden morgens aus ihren Betten gerissen und mussten sich zum Teil in Unterwäsche und in Handschellen das Durchsuchen ihrer Wohnung vom Hausflur aus anschaue. Somit wurden sie auch ihren NachbarInnen in einer ausgelieferten Position vorgeführt. Es wurde von Seiten der Polizei sehr rabiat vorgegangen. So trat z.B. bei einer der Durchsuchungen die Situation ein, dass ein Polizeibeamter den Hund (also Mitbewohner) des Festgenommenen mit einer Schusswaffe bedrohte und als Drecksköter beschimpfte. Diese Handlung wurde als erpresserische Situation auf den Beschuldigten ausgeführt, damit dieser sich ruhig verhalte. Mehrere Haustüren wurden beim Eindringen in die Wohnungen eingetreten und ein erheblicher Sachschaden sowie allgemeine Verwüstung durch die Durchsuchungen verursacht. Zwei der betroffenen Personen, die sich vor Ort weigerten eine Speichelprobe abzugeben wurden durch einen Abstrich am Nacken übergangen.
Alle 10 Personen wurden nach deren Hausdurchsuchungen festgenommen.
Etliche Computers, Handys, Telefone sowie einiges an Privatmaterial (von den PolizeibeamtInnen sogenanntes „Beweismaterial“) wurden beschlagnahmt, da diese Gegenstände als verdächtig gelten, da mehrere der Festgenommenen Internet- sowie Kommunikationsverschlüsselungsprogramme wie z.B. PGP und GnuPG benutzt haben.
Am 23. Mai wurden die ersten 6 Festgenommenen in Untersuchungshaft gesteckt. Die anderen 4 folgten am 24. Mai. Die Untersuchungshaft Begründungen sind Verdunkelungsgefahr sowie Tatbegehungsgefahr. (Verdunkelungsgefahr = beschlagnahmen von Beweismaterial) Da die Verdunkelungsgefahr allerdings nur zwei Monate lang Grund für die Verhängung der U-Haft sein kann, fiel diese am 21. Juli weg. Mit dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr – im Übrigen damit begründet dass Betroffene seit Jahren in der Tierrechts/-schutz Szene aktiv sind und zu ihrer Überzeugung stehen – ist eine Verlängerung auf bis zu einem Jahr möglich. Am Montag, dem 7. Juli, wurde die U-Haft erneut um zwei Monate verlängert. Derzeit warten die Gefangenen auf die Ergebnisse der Untersuchungshaft-Beschwerde, die von den AnwältInnen vor einigen Wochen eingeleitet wurden. Das bedeutet, dass eine dem Wiener Neustadt übergeordnete Instanz nämlich das Oberlandesgericht Wien nach Prüfung der Aktenlage über die Rechtmäßigkeit der Verhängung der Untersuchungshaft entscheidet. Eine neuerliche Anhörung der Beschuldigten und der Verteidigung ist dabei nicht vorgesehen, die Untersuchungshaft Beschwerde ist nämlich ein rein schriftliches Verfahren. Sollte das Oberlandesgericht zum Schluss kommen, dass die Verhängung der Untersuchungshaft ungerechterweise erfolgte, so sind die zehn Betroffenen unverzüglich zu enthaften. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wird zur Zeit folgend begründet: Das Verfahren richte sich nicht gegen die allgemeine Tierschutzszene, sondern spezifisch auf Individuen die sich unter Pseudonymen wie z.B. „Animal Liberation Front“ zusammen geschlossen haben, um – teilweise unter Ausnützung legaler Vereinsstrukturen- schwere Sachbeschädigung und andere strafbare Handlungen gegen Unternehmen, die mit Pelzen und anderen Tierprodukten handeln und andere Wirtschaftsbetriebe ausüben um diesen wirtschaftlich zu schaden und sie zur Änderung ihrer Geschäftsstrategie zu nötigen. In der Zeit von Anfang 2000 bis April 2008 wurden zumindest 14 Sachbeschädigungen, darunter auch Brandanschläge. 5 Buttersäureanschläge insbesondere gegen Filialen von Bekleidungshandelsketten mit einem Gesamtschaden von 600 000 Euro sowie Anschläge gegen Tierfarmen begangen. Teilweise liegen sogenannte „Bekennerschreiben“ vor. Das Landgericht Wiener Neustadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen 10 Beschuldigte die Untersuchungshaft verhängt, weil diese dringend der Teilnahme an diesen strafbaren Handlungen verdächtig sind. Die Beweislage der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bezüglich der Akten ist mehr als dürftig. Einige der anfangs noch massiv in den Medien aufgetragenen angeblich Brandstiftungen der kriminellen Organisation finden lediglich als ein weiteres ungeklärter Anschlag ohne Verknüpfung mit den Betroffenen Erwähnung in den Akten. Die anfänglich angegebene Schadenshöhe ist medial von 800 000 auf 300 000 Euro geschrumpft und wir müssen annehmen, dass die „Überschlagsrechnung“ der Staatsanwaltschaft noch kleiner werden wird, da im Akt keine Hinweise auf die genaue Zusammensetzung dieser Summe zu finden sind. Andere – der der kriminellen Organisation zugerechnete Delikte – wie z.B. eine gefährliche Drohung über die Verbreitung vergifteter Zahnpasta- sind gänzlich verschwunden. Letzteres Beispiel verdeutlich einmal mehr die Willkür, mit der hier wahllos zusammengewürfelte und unaufgeklärte Delikte einer konstruierten kriminellen Organisation untergejubelt werden. Die anderen angeführten Delikte sind allesamt strafrechtliche Lappalien, wie z.B. der Einwurf einer Fensterscheibe oder das Sprayen von Graffitis, die in die bezirksgerichtliche Zuständigkeit fallen würden und dort vermutlich diversional d. h. außergerichtlich und somit ohne Bestrafung erledigt worden wären. Nach wie vor gibt es keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wie genau die besagte kriminelle Organisation aufgebaut sein soll, damit eine Strafbarkeit nach § 278a StGB gegeben und die Untersuchungshaft auch tatsächlich gerechtfertigt wäre. Der Verdacht dass hier auf gut Glück ermittelt wurde, die Auswertung nach wie vor nichts Konkretes hervorgebracht hat und den Betroffenen ihr wahrgenommenes Recht auf Aussageverweigerung als „nicht kooperationsbereit“ vorgeworfen wird, weil sie sich z.B. nach wie vor weigern ihre Pass- und Codewörter für verschlüsselte Festplatten rauszurücken, ist nur die Spitze der Eisbergs. Fundamentale und verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte werde ausgehöhlt und politische AktivistInnen zu VerbrecherInnen stilisiert. Langjähriger legaler Aktivismus wie z.B. Kampagnenarbeit, Teilnahme an Kundgebungen, Demonstrationen, das Verfassen von Flugblättern oder der öffentliche Auftritt bei einer Podiumsdiskussion wird nun als Indiz für angebliche strafrechtlich relevante Delikte zurechtgezogen. Die Tatsache, dass Betroffene Firmenbuchs-, Grundbuchs- oder Melderegisterauszüge von Tierhaltungsbetrieben, Konzernleitungen, Vorstandsmitglieder PressesprecherInnen zuhause rumliegen hatten, wird nun quasi als verhärteter Verdachtsmoment gegen sie ausgelegt. übersehen wird dabei dass jede NGO im Zuge einer Kampagnentätigkeit gänzlich legale Nachforschungen über Personen des öffentlichen Lebens oder Firmen anstellt, um erst mal ausfindig zu machen, wo und in welcher Form Protest sinnvoll und effektiv ist. Auch die vorgeworfene „Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen“ kann jedEr treffen: logischerweise verwendet mensch PGP – Verschlüsselung, Wertkartenhandys und schaltet diese auf Treffen ab bzw. lässt sie ganz zu Hause liegen- wer will schon Peilsender mit sich rumtragen!
Wir müssen nach wie vor davon ausgehen, dass massiv und unabhängig von Tierrechtsaktivismus und den betroffenen Menschen samt Politikgruppen und Umfeld – bespitzelt und überwacht wird, grossflächig vom Lauschangriff und dem neuen Sicherheitspolizeigesetz Gebrauch gemacht wird (Telefon-, Handyabhörung, Ortung, Bewegungsprofile, Auswertung öffentlicher und privater überwachungskameras, Providerabfragen, Emailscanning…) und auch Teile der Solidaritätsstrukturen rund um die Betroffenen beobachtet werden. So findet sich im Akt neben der Erklärungen und Texten der Rechtshilfe auch Ausdrucke von no-racism.org und at.indymedia.org. Es wird auch weiter damit gerechnet, dass bald Vorladungen zur Polizei und/oder Staatsanwaltschaft ins Haus flattern werden, da die Exekutive-da sie nun mal von den Leuten in Untersuchungshaft keine Auskünfte erhält – sich anderweitig Informationen zur Untermauerung ihrer Phantasien zur kriminellen Organisation erhofft. Meldet euch in diesem Fall bei der Rechtshilfe! Aussageverweigerung ist nicht nur ein fundamentales Grundrecht, sondern ein politisches Mittel zum Schutz autonomer Strukturen und Arbeit – informiert euch darüber und macht davon Gebrauch! Ein weiteres erschreckendes Element bei der derzeitigen willkürlichen Repression ist auch, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt von einem gesamt Netzwerk redet, dabei auch die zur Zeit laufende internationale Kampagne gegen das Bekleidungsunternehmen Escada von Seiten des global network against the fur industry erwähnt wird. Auslöser für die behördlich Beobachtung ( Auszug aus Polizeiveröffentlichung) Das Themenfeld Tierschutz wird seit geraumer Zeit nicht nur vom traditionellen und anerkannten TierschützerInnen und deren Organisationen besetzt, sondern auch von Tierrechtsgruppen, die bei ihren Aktionen Rechtsbrüche, bis hin zu strafrechtlichen Handlungen, einplanen und umsetzen. Die Aufklärung von Straftaten durch Sicherheitsbehörden zielt nicht auf eine generelle Kriminalisierung der Tierschutzes ab, sondern nur darauf, strafrechtlich relevante Handlungen zu verhindern und zu verfolgen. Die militanten Tierrechtsgruppen stellen zwar innerhalb des Themenfeldes Tierschutz eine Minderheit dar, haben es aber in der Vergangenheit verstanden, immer wieder rechtskonforme Organisationen in ihrer Meinungsbildung zu beeinflussen oder für ihre Darstellung in der Öffentlichkeit zu instrumentalisieren. Dabei wird immer wieder versucht, die gegen die militanten Tierrechtsgruppen gesetzten Maßnahmen der Sicherheitsbehörden als Aktivitäten gegen den gesamten Tierschutzbereich darzustellen. Die bisher gesetzten sicherheitsbehördlichen Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen AktivistInnen militanter Tierrechtsgruppen, die die Durchsetzung des allgemein anerkannten Rechtsgutes Tierschutz durch die Verletzung anderer Rechtsgüter erzwingen wollten. Aufgabe der Behörden ist das Erkennen von Netzwerken und Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die Aktivitäten von Tierschutzorganisationen und anderen im Rechtsrahmen agierenden Gruppen waren zu keiner Zeit Beobachtungsgegenstand dieser sicherheitsbehördlichen Maßnahmen.*
- Dieser Text ist auch ein direkter Hinweis auf die Verworrenheit dieses zur Zeit laufenden Prozesses. In diesem Textteil wird spezifisiert, dass allein TierrechtsaktivistInnen von der Repression betroffen sein sollen, was so aber nicht stimmt, da von den zur Zeit in Untersuchungshaft sitzenden Menschen, mehrere bekannterweise bei Tierschutzorganisationen aktive Mitglieder sind.
Beteiligt euch an Solidaritätsaktionen (Soli-Partys, Demos, Infostände, Protestkundgebungen…). Betroffen sind vereinzelte gemeint sind wir alle!
Spendengelder an: (Spendengelder werden dringend benötigt um die Prozesskosten zu finanzieren sowie den durch die PolizeibeamtInnen hervorgerufenen Schäden in den Wohnungen der Betroffenen zu begleichen) Konto / Account#: 01920013682 BLZ / Bank Code: 14 000 Empfängerin / Account owner: Grünalternative Jugend Wien Zweck / Purpose: Antirep 2008 IBAN: AT551400001920013682 BIC: BAWAATWW
Stella
